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Update für Staat und Verwaltung – Normenkontrollrat mit Prof. Sabine Kuhlmann übergibt Jahresbericht an Justizminister

  • Die Ratsmitglieder des NKR
    Foto: Sebastian Woithe
    Der Normenkontrollrat mit dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildenberger.
  • Die Potsdamer Verwaltungswissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kuhlmann ist stellvertretende Vorsitzende des Normenkontrollrats.
    Foto: Laurin Schmid/Czybik & Schmid Media
    Die Potsdamer Verwaltungswissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kuhlmann ist stellvertretende Vorsitzende des Normenkontrollrats.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR), dem die Potsdamer Verwaltungswissenschaftlerin Prof. Dr. Sabine Kuhlmann angehört, hat dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, seinen Jahresbericht 2026 übergeben. Der NKR – ein unabhängiges, gesetzlich verankertes Kontroll- und Beratungsgremium – bewertet darin, wie weit der Bürokratieabbau vorangekommen ist und welche Fortschritte die Bundesregierung bei der Verbesserung der Gesetzgebung und der Digitalisierung der Verwaltung erzielt hat. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026. Darüber hinaus wirft der Rat einen Blick auf 20 Jahre eigener Tätigkeit: Er zeichnet nach, welche Reformen er in dieser Zeit angestoßen hat, und benennt die Bereiche, in denen Staat und Verwaltung heute dringend modernisiert werden müssen.

Der Vorsitzende des NKR Lutz Goebel lobte die Bemühungen des Bundesministers, Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung voranzutreiben. „Mit ambitionierten Abbauzielen, den Modernisierungsagenden von Bund und Ländern und einer starken Steuerung hat das BMDS früh die Messlatte hochgelegt“, so Goebel. „Wie dringend spürbare Verbesserungen jetzt sind, zeigen die letzten Landtagswahlen. Wenn Bürgerinnen und Bürger staatliche Strukturen als zu kompliziert und langsam erleben, werden Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung auch zur Vertrauensfrage in unsere Demokratie.“

Dennoch falle die quantitative Bilanz des Berichtszeitraums gemischt aus. Positiv sei, dass der Erfüllungsaufwand um rund 6,8 Mrd. Euro auf den niedrigsten Stand seit 2020 gesunken ist. Allerdings beruhe dieser Rückgang zum Großteil auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz und der Rücknahme der Pflicht, neu eingebaute Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Die Entlastung betreffe damit überwiegend Aufwand, der in der Praxis noch gar nicht entstanden sei. Für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger sei sie deshalb nicht direkt spürbar.

Gleichzeitig verweist der NKR darauf, dass die jährlichen Bürokratiekosten um rund 1,3 Milliarden Euro steigen. Hauptursache sei die nationale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung könne also noch so sehr antreiben, die größten Belastungen entstünden häufig auf EU-Ebene und in der Zuständigkeit anderer Ressorts. Das zeige, dass Bürokratieabbau nicht nur die Aufgabe eines einzelnen Ministeriums sei. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Whole-of-Government-Ansatz müsse gerade beim Bürokratieabbau endlich gelebte Regierungspraxis werden und der Bürokratieabbau auf EU-Ebene noch mehr in den Fokus rücken.

Der NKR hat die Reformvorhaben des Koalitionsvertrags erstmals umfassend gemonitort. Der Jahresbericht zeigt transparent, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche sich noch in Arbeit befinden und bei welchen Vorhaben die Bundesregierung noch gar nicht tätig geworden ist.

Innerhalb des Berichtszeitraums hat der NKR insgesamt 437 Vorhaben der Bundesregierung geprüft – 111 mehr als im Vorjahr. Zusammenfassend fordert das Gremium, Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand gleichermaßen abzubauen. Um die Bürokratiekosten spürbar zu senken, sollte der Mechanismus der Beweislastumkehr, wie er im Berichtsentlastungsgesetz vorgesehen ist, konsequent genutzt werden. Bürokratieabbau darf zudem nicht länger Aufgabe einzelner Ressorts bleiben, sondern muss zur Handlungsmaxime der gesamten Bundesregierung werden (Whole-of-Government-Ansatz). Schließlich gilt es, die erzielten Fortschritte transparent zu messen und regelmäßig zu veröffentlichen – nur so lässt sich nachvollziehen, ob die angekündigten Entlastungen tatsächlich bei Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ankommen.

Den vollständigen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand finden Sie hier: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/2026-10-anhang-jahresbericht-2026-auswertung-koalitionsvertrag.html?nn=145276.

Die Meldung des NKR ist hier veröffentlicht: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026-10-nkr-jahresbericht-2026.html