Auch kurze Auslandsaufenthalte können im Erasmus-Programm gefördert werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. So ist es z.B. notwendig, dass die Mobilität aus einer Präsenzphase im Ausland von mindestens 5 bis maximal 30 Tagen und mindestens einer Online-Phase vor, während und/oder nach dem Aufenthalt besteht.
Das Erasmus Programm unterscheidet verschiedene Formate von Kurzzeitaufenthalten: Short-term blended mobilites und den Blended Intensive Programmes (BIPs) als Sonderformat. Für die Teilnahme an BIPs, die von anderen Hochschulen organisiert werden stehen ebenso Fördermittel zur Verfügung wie für die Durchführung von BIPs an der UP.
Short-term blended mobilites
Short-term blended mobilites sind kurze Auslandsaufenthalte an Partnerhochschulen der Universität Potsdam, die von einer virtuellen Phase begleitet werden. Mögliche Formate einer solchen Kurzzeitmobiliät sind z.B. Summer Schools, Exkursionen oder andere Gruppenaktivitäten im Rahmen von Lehrveranstaltungen.
Weitere Voraussetzungen im Überblick:
Die Mindestaufenthaltsdauer sind 5 Tage vor Ort; das Studienprogramm darf maximal 30 Tage umfassen.
Mindestens eine virtuelle Phase vor, während oder nach dem Auslandsaufenthalt
Es fallen keine Studiengebühren an der Partnerhochschule an.
Studierende erwerben durch die Teilnahme am Programm mindestens 3 ECTS
Die aufnehmende Hochschule bestätigt das geplante Studienprogramm in einem Learning Agreement sowie die erfolgreiche Teilnahme in einem Transcript of Records oder Zertifikat
Die finanzielle Unterstützung für Teilnehmende im Überblick:
Aufenthaltsdauer Tage 1-14
Aufenthaltsdauer Tage 15-30
Basisstipendium
79 EUR/Tag
56 EUR/Tag
Aufstockungsbetrag für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Einmalig 100 EUR einmalig
Einmalig 150 EUR
Reisekostenpauschale je nach Entfernung zur aufnehmenden Einrichtung
28-1.735 EUR einmalig
Es können bis zu 6 Reisetage für die An- und Abreise beantragt werden. Für die Online-Phase(n) wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
Die Teilnahme an Kurzzeitformaten ist auch für Promovierende geeignet.
Lehrende, die eine Finanzierung für eine Gruppenaktivität beantragen möchten, füllen bitte folgendes Formular aus: Fragebogen für Gruppenmobilitäten.
Bitte planen Sie Mindestens 3 Monate Vorlauf ein.
Sollte es sich bei der geplanten Gruppenaktivität um ein Praktikum handeln, wenden Sie sich bitte an auslandspraktikum@uni-potsdam.de .
Kurzzeitaufenthalte von Bachelor- oder Masterstudierenden, die außerhalb von Gruppenaktivitäten oder außerhalb von BIPs stattfinden, werden aktuell nicht gefördert.
Blended Intensive Programmes (BIPs) an anderen Hochschulen
Blended Intensive Programmes (BIPs) sind ein besonderes Format der oben beschriebenen Kurzzeitaufenthalte. Die Besonderheit besteht darin, dass mindestens 3 Hochschulen aus 3 verschiedenen europäischen Ländern an der Konzeption beteiligt sind. Sollte eine Partnerhochschule der Universität Potsdam ein BIP veranstalten, können Studierende und Mitarbeitende der UP ggf. daran teilnehmen und eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Sollte eine Partnerhochschule an Sie herantreten, um gemeinsam ein BIP, welches an einer anderen Partnerhochschule stattfindet, zu konzipieren, melden Sie sich bitte mit ausreichend Vorlaufzeit, sodass alle nötigen formellen Schritte eingehalten und die Mittel für mobile Teilnehmende eingeplant werden können.
Die Förderung für mobile Studierende erfolgt analog zu der Förderung von Short-term blended mobilites (siehe oben). Mitarbeitenden der UP werden die Kosten der Reise nach Bundesreisekostengesetz erstattet.
Blended Intensive Programmes (BIPs) an der UP
BIP sind ein geeignetes Instrument, um sich mit Partnern zu fachlichen Themen auszutauschen und Studierende (Bachelor, Master oder Promovierende) aus ganz Europa für kurze intensive Studienprogramme, wie z.B. Summer Schools an die Universität Potsdam einzuladen. Für die Durchführung eines BIP erhält die UP abhängig von der Teilnehmendenzahl zusätzliche Organisationsmittel, die dem jeweiligen Fach anteilig zur Verfügung gestellt werden. Hiervon können insbesondere Sachmittel für Betreuung (Raummieten, Catering etc.), Personalmittel sowie Lehraufträge finanziert werden.
Die Voraussetzungen im Überblick:
Die Planung und Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit mindestens 2 weiteren Hochschulen aus 2 unterschiedlichen EU-Programmländern
Es dürfen keine Studiengebühren erhoben werden.
Es kommen mindestens 15 bzw. 20 studentische Teilnehmer*innen anderer Hochschulen für die mobile Phase an die UP. Darüber hinaus können noch mehr Studierende teilnehmen. Die Mittel zur Durchführung des BIP berücksichtigen jedoch nur 15 bzw. 20 Teilnehmende.
Die physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) soll an der Universität Potsdam oder fachspezifisch mit einer mit der Universität verbundenen Einrichtung stattfinden.
Die virtuelle Phase kann vor, während oder nach der Mobilität stattfinden und ist in ihrer Länge nicht definiert.
Es müssen mindestens 3 ECTS vergeben werden.
Die teilnehmenden Partnerhochschulen sind in der Lage, die mobilen Studierenden zu finanzieren. Wie bei regulären Erasmus+ Aufenthalten zahlen immer die entsendenden Hochschulen die Mobilitätszuschüsse der Teilnehmenden.
Das BIP ist idealerweise (aber nicht zwingend) Teil einer bestehenden Lehrveranstaltung an der UP
Sollten Sie in Ihrem Fach ein BIP an der UP durchführen wollen, stellen Sie bitte einen Antrag über unser Online-Formular.
Bis 1.12.2026 für BIP, die in der Zeit vom 1.6.2027- 31.5.2028 stattfinden sollen. Für kurzfristige Anfragen melden Sie sich bitte per E-Mail (pia.kettmannuuni-potsdampde), da es vorkommen kann, dass bereits beantragte Mittel wieder frei werden.