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Kurzzeitaufenthalte im Erasmus Programm

Auch kurze Auslandsaufenthalte können im Erasmus-Programm gefördert werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. So ist es z.B. notwendig, dass die Mobilität aus einer Präsenzphase im Ausland von mindestens 5 bis maximal 30 Tagen und mindestens einer Online-Phase vor, während und/oder nach dem Aufenthalt besteht.  

Das Erasmus Programm unterscheidet verschiedene Formate von Kurzzeitaufenthalten: Short-term blended mobilites und den Blended Intensive Programmes (BIPs) als Sonderformat. Für die Teilnahme an BIPs, die von anderen Hochschulen organisiert werden stehen ebenso Fördermittel zur Verfügung wie für die Durchführung von BIPs an der UP. 

Short-term blended mobilites

Blended Intensive Programmes (BIPs) an anderen Hochschulen

Blended Intensive Programmes (BIPs) an der UP


Kontakt

Pia Kettmann

Adresse: Campus Am Neuen Palais
International Office
Am Neuen Palais 10
Haus 8, Zimmer 1.06
14469 Potsdam